- Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit, s.v.w. Dispositionsfähigkeit (s. Disposition).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Geschäftsfähigkeit, s.v.w. Dispositionsfähigkeit (s. Disposition).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Geschäftsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit, früher Handlungsfähigkeit genannt, ist die Fähigkeit, Geschäfte mit voller rechtlicher Wirksamkeit vorzunehmen. Diese G. haben in der Regel nur volljährige, d. h. 21jährige und für vollfährig erklärte Personen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geschäftsfähigkeit — Ge|schạ̈fts|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Verträge abzuschließen usw.); Ggs Geschäftsunfähigkeit * * * Ge|schạ̈fts|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): das Geschäftsfähigsein. * * * Geschäftsfähigkeit … Universal-Lexikon
Geschäftsfähigkeit — In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen wirksam zu binden. Die Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, deren geistige Entwicklung nicht das… … Deutsch Wikipedia
Geschäftsfähigkeit (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehmen. Inhaltsverzeichnis 1 Kinder unter 7 Jahren 1.1 Geschäftsunfähigkeit 2 Minderjährige ab 7 Jahren … Deutsch Wikipedia
Geschäftsfähigkeit (Österreich) — In der österreichischen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, sich selbst durch eigene Erklärungen zu berechtigen und zu verpflichten. Die Geschäftsfähigkeit richtet sich nach dem Alter und dem geistigen Zustand der… … Deutsch Wikipedia
Geschäftsfähigkeit — Fähigkeit, ⇡ Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen. 1. Unbeschränkte G. wird i.d.R. mit der ⇡ Volljährigkeit erreicht. 2. Geschäftsunfähig sind (§ 104 BGB): (1) Kinder unter sieben Jahren; (2) Personen, die sich in einem… … Lexikon der Economics
beschränkte Geschäftsfähigkeit — beschränkte Geschäftsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit … Universal-Lexikon
beschränkte Geschäftsfähigkeit — Zustand, in dem sich eine Person, bes. ein ⇡ Minderjähriger, nur unter bes. Voraussetzungen rechtlich verpflichten kann (§§ 106 ff. 1903 BGB). Gegensatz: ⇡ Geschäftsfähigkeit … Lexikon der Economics
Erwerb von Minderjährigen — ⇡ Geschäftsfähigkeit … Lexikon der Economics
Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia